Neues aus der Politik

Beschwerde nach §24 GO NRW

Unseres Beschwerde nach §24 Go NRW wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch die Stadt abgelehnt. Als Begründung wurde § 10 Abs. 4, 5. Spiegelstrich der Hauptsatzung genannt, der hier aber meiner Meinung nach nicht greift, da es letztendlich kein besonderes Organ oder Gremium der Stadt ausschließlich für dieses Bauprojekt zuständig ist. Auch für die Ratssitzung am 30.04.2020 wurde unsere Beschwerde nicht zugelassen. Zumindest sollten alle Fraktionen die Beschwerde erhalten haben. Ob jemand etwas sagen wird?
Was nun weiter mit unserer Beschwerde passiert, bleibt abzuwarten. Ich gehe aktuell davon aus, dass sie irgendwann mal im Ausschuss für Planung und Grundstücke behandelt wird. Damit verschafft sich die Stadt natürlich auch genug Zeit, um darauf bestens vorbereitet zu sein.
Trotzdem verstößt die Stadt damit gegen geltendes Recht.

Fragen der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 24.03.2020

Die CDU hatte an die Verwaltung 10 Fragen bezüglich des Bebauungsplans am Schlosspark Bochum gestellt. Die Antworten sowie eine geänderte Zeichnung wurden nun im Ratsinformationssystem (RIS) veröffentlich. Wer möchte kann beides unten herunterladen.

Die Antworten auf die Fragen sind eher ernüchternd.

  • Letztendlich soll es eine Art Architekten Wettbewerb für die unterschiedlichen Bauabschnitte geben. Die im Schreiben genannten Architekten haben alle schon früher einmal mit dem Investor zusammengearbeitet. Ob man hier noch von einem Wettbewerb sprechen kann?
  • Bei Allem was den Punkt Verkehr betrifft, verweist man auf das noch zu erstellende Verkehrsgutachten.
  • Bezüglich der Busparkplätze, soll die schon heute praktizierte Lösung weiterhin gültig sein. Diese sieht vor, dass die Besucher an der Hattinger- oder Nevelstraße austeigen und der Bus dann „zu einem Busparkplatz an anderer Stelle“ fährt. Mich würde mal interessieren, wo dieser Busparkplatz seien soll.
  • Interessant ist allerdings die Antwort auf die Frage „Warum liegt der Turm vom Gebäude „K“ außerhalb des Bebauungsplangebietes?“. Um es kurz zu machen, plant die Verwaltung das Baugebiet noch zu erweitern. Dies gilt sowohl für den linken Turm als auch den oberen Teil der Schloßstraße.
  • Auch wie es mit der geplanten „frühzeitigen Beteiligung der Bevölkerung“ weiter gehen soll, schweigt die Verwaltung sich aus. Man arbeite daran. Das ist nach meiner Erfahrung reine Hinhaltetaktik, um das Bauvorhaben am Schlosspark Bochum schnell in trocknen Tüchern zu bekommen, bevor man die Bevölkerung einbindet.

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