Im Amtsblatt Nr. 48 vom 20.11.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West bekannt gemacht. Hierbei handelt es sich um die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP), die am 28.09.2023 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen wurde und für eine Bebauung vorgesehen ist.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung startete bereits am 01.12.2023. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben seitdem bis zum 12.01.2024 die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen an die Verwaltung zu richten.
Alle Unterlagen können entweder persönlich bei der Stadtverwaltung eingesehen oder auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter https://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/scoping_und_fruehzeitige_beteiligung__aenderungsverfahren_56_bo.html heruntergeladen werden.
Wer eine Stellungnahme abgeben möchte, sendet diese am besten in elektronischer Form an geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de.
Wie üblich arbeitet die Stadt Bochum auch in diesem Änderungsverfahren mit allen Tricks und Kniffen. Es ist sicher kein Zufall, dass dies nur im Amtsblatt bekannt gemacht wurde. Auch der Zeitraum ist eher ungünstig gewählt, da er genau in die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel fällt. Anscheinend hat die Stadt doch Angst, dass die Änderung abgelehnt werden könnte und diese Ablehnung dann wiederum negative Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben könnte. Warum sonst läuft alles so still und leise ab?