Teilung des Bebauungsplans 964 in Teil I und II

Wie dem Amtsblatt (Ausgabe 17) vom 02.05.2023 zu entnehmen ist, wurde der B-Plan 964 – Schloßstraße in die Bebauungspläne 964 I – Östliche Schloßstraße und 964 II – Westliche Schloßstraße aufgeteilt. Trennlinie ist in etwa die Schloßstraße, die nun komplett zum B-Plan 964 I – Östliche Schloßstraße gehört.

In der gestrigen (10.05.2023) Sitzung der Bezirksvertretung Süd-West stellte Herr Kleine die Teilung vor und beantwortete Fragen dazu. Die Teilung sei auf Anregung des Investors erfolgt, da im Bereich des westlichen Plangebietes (Trauerhalle) ein für die Stadt negatives Klageverfahren für möglich gehalten werde. Somit könne durch die Teilung zumindest das östliche Grundstück bebaut werden.

Auf Grund dieser Teilung führt die Verwaltung nun eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung für beide Pläne parallel vom 10.05.2023 bis zum 24.05.2023 durch.

Alle Unterlagen können entweder persönlich bei der Stadtverwaltung eingesehen oder unter folgend Links:

heruntergeladen werden.

Auf diesen Internetseiten gibt es auch einen Button, über den die Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen abgeben können. Alternativ ist dies auch per E-Mail an Stadtplanung-Wohnen@bochum.de möglich.

Natürlich haben wir auch wieder eine Stellungnahme verfasst, die wir auf dieser Seite allen zur Verfügung stellen. Wer also auch gegen die Umsetzung der Bebauungspläne 964 I + II – Schloßstraße – ist und eine Stellungnahme abgeben möchte, kann gerne das Word-Dokument verwenden.

Wer Interesse an den von uns bisher eingereichten Dokumente hat, findet diese hier in unserem Blog.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hubert Herfurth

    Wie man von der Hattinger Straße der Schloßstraße ins grüne folgt und dabei die Bebauungshöhe gegenüber der Hattinger Straße anzuheben gedenkt, ist mir ein absolutes Rätsel. Und mir fällt auch kein Beispiel ein, wo so etwas im Hinterland einer Ausfallstraße im Bestand steht. Die Hattinger Straße ist hier 4 geschossig bebaut, was damit für Bochumer Verhältnisse schon recht hoch ist und nur durch das Bergmannsheil und einem in der Nähe stehenden Punkthaus getoppt wird. M. E. benutzt der Investor des Projektes das in Richtung Schloss abfallende Geände, wohl wissend, dass die Topographie diesen baulichen Widersinn hier kaschiert. Bliebe das Gelände auf dem Niveau der Hattinger Straße, wäre der Unsinn sofort offensichtlich.

Schreibe einen Kommentar