Wie dem Ratsinformationssystem der Stadt Bochum zu entnehmen ist, plant die Verwaltung nun, den regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) für das Grundstück der Trauerhalle (B-Plan 964 II) zu ändern. Dies kommt zwar nicht ganz so überraschend wie die Teilung des ursprünglichen B-Plans 964 in 964 I und II, dennoch ist es verwunderlich, dass die Verwaltung Jahre und mehrere Eingaben verschiedenster Bürger benötigt, um zu dieser Einsicht zu gelangen. Wahrscheinlich waren die Befürchtungen des Investors ausschlaggebender als die Hinweise der Bürger.
Meiner Meinung nach ist die Teilung des Bebauungsplanes ohnehin nicht so einfach durchführbar, da man nun eigentlich für jeden der beiden neuen Pläne eine Neuaufstellung durchführen müsste.
Doch zurück zum Änderungsverfahren. Zumindest die „Herstellung des Einvernehmens mit dem RVR zur Ermöglichung einer Wohnbebauung“ scheint nicht erfolgreich gewesen zu sein. Warum dann ein Änderungsverfahren beim Regionalverband Ruhr erfolgreicher verlaufen soll, weiß wohl nur die Verwaltung.
Letztendlich wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis der B-Plan 964 II genehmigt und umgesetzt werden kann. Deshalb bin ich gespannt, wie es mit dem B-Plan 964 I weitergeht. Denn ohne den einen kann der andere nicht funktionieren. Und ob unter diesen Voraussetzungen ein Baubeginn zwischen 2024 und 2028 tatsächlich zu halten ist, wird sich zeigen.