Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 die Anregung von ökologischen Standards bei Bauleitplanung/Bebauungsplanungen beschlossen. Diese sehen wie folgt aus:
- Reduzierung der geplanten Baueinheiten auf ein Minimum.
- Nachvollziehbare und ausführliche Darlegung der Berücksichtigung des Klimaschutzes, vor allem eindeutiger Bezug auf lokale Klimaparameter wie Kaltluftschneisen und lokale Hitzeinseln.
- Nutzung der Dachflächen und der Wände für Begrünung oder Solarenergie.
- Versickerung der Niederschläge möglichst auf dem Gelände.
- Wiesen statt Rasen auf den Außenanlagen, Näheres hierzu in einem Flyer.
- Heimischen Arten ist bei der Anpflanzung von Gehölzen der Vorrang zu geben.
- Mit Bauherren und Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Vereinbarung, Gebäude im Energiegewinnmodus zu bauen, abzuschließen
(Quelle: RIS – Öffentliche Niederschrift der 31. Sitzung des Naturschutzbeirates)
Ein gutes Beispiel für die Umsetzung begrünter Dach- und Wandflächen ist das Grüne Haus in Düsseldorf.
Wer weiß, vielleicht kann ja Adams nicht nur seine Bauprojekte kopieren (Dichterviertel) sondern innovative und fortschrittliche Bauprojekte realisieren.