Ökologischen Standards bei Bauleitplanung/Bebauungsplanungen

Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 die Anregung von ökologischen Standards bei Bauleitplanung/Bebauungsplanungen beschlossen. Diese sehen wie folgt aus:

  1. Reduzierung der geplanten Baueinheiten auf ein Minimum.
  2. Nachvollziehbare und ausführliche Darlegung der Berücksichtigung des Klimaschutzes, vor allem eindeutiger Bezug auf lokale Klimaparameter wie Kaltluftschneisen und lokale Hitzeinseln.
  3. Nutzung der Dachflächen und der Wände für Begrünung oder Solarenergie.
  4. Versickerung der Niederschläge möglichst auf dem Gelände.
  5. Wiesen statt Rasen auf den Außenanlagen, Näheres hierzu in einem Flyer.
  6. Heimischen Arten ist bei der Anpflanzung von Gehölzen der Vorrang zu geben.
  7. Mit Bauherren und Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Vereinbarung, Gebäude im Energiegewinnmodus zu bauen, abzuschließen

(Quelle: RIS – Öffentliche Niederschrift der 31. Sitzung des Naturschutzbeirates)

Ein gutes Beispiel für die Umsetzung begrünter Dach- und Wandflächen ist das Grüne Haus in Düsseldorf.

Wer weiß, vielleicht kann ja Adams nicht nur seine Bauprojekte kopieren (Dichterviertel) sondern innovative und fortschrittliche Bauprojekte realisieren.

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